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Päpstliche Weichenstellungen
Das Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. und der Begleitbrief an die Bischöfe
Am 7. Juli 2007 erließ Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio “Summorum Pontificum”, mit dem er den Gregorianisch-Tridentinischen Ritus als die außerordentliche Form des Römischen Ritus zugelassen hat. Am 14. September 2007 erhielt dieses päpstliche Dokument Rechtskraft. Seitdem können in der Katholischen Kirche Messen nach dem Römischen Missale des heiligen Papstes Pius’ V. bzw. des seligen Papstes Johannes XXXIII. gefeiert werden. Damit das Motu Proprio “Summorum Pontificum” in …
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Artikelnummer:
540003000
EAN/ISBN:
9783862690039
Produktart:
Bücher
Einband:
Paperback
Maße:
14,7 x 20,7 cm
Umfang:
224 S.
Veröffentlichungsdatum:
30.08.2010
Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Überlegungen zu einer "Reform der Reform"
Am 7. Juli 2007 erließ Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio “Summorum Pontificum”, mit dem er den Gregorianisch-Tridentinischen Ritus als die außerordentliche Form des Römischen Ritus zugelassen hat. Am 14. September 2007 erhielt dieses päpstliche Dokument Rechtskraft. Seitdem können in der Katholischen Kirche Messen nach dem Römischen Missale des heiligen Papstes Pius’ V. bzw. des seligen Papstes Johannes XXXIII. gefeiert werden. Damit das Motu Proprio “Summorum Pontificum” in der rechten Weise verstanden und in der Praxis richtig angewandt werden kann, legt Gero P. Weishaupt diesen Kommentar vor.
Über die kirchenrechtlichen Erläuterungen hinaus stellt er auch konkrete Überlegungen zu einer “Reform der Reform”an, also einer Erneuerung der Liturgie im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils gemäß einer “Hermeneutik der Kontinuität“, d.h. im Spiegel der Tradition. Nach der festen Überzeugung des Autors stellt das Motu Proprio “Summorum Pontificum” die entscheidenden Weichen zur Verwirklichung der von Papst Benedikt XVI. angezielten “Reform der Reform”.
Dr. Gero P. Weishaupt ist römisch-katholischer Priester und Kirchenrechtler. Der gebürtige Aachener studierte Philosophie und Theologie in Bonn und Kerkrade (NL). Seit 1988 ist er am Kirchengericht des Bistums Roermond (NL) tätig. Dort wirkt er seit 1996 als Diözesanrichter. Nach seiner Priesterweihe 1989 war er in verschiedenen Pfarreien seelsorglich tätig. 1996 erwarb er das Lizentiat im Kanonischen Recht am Kanonistischen Institut der Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Uni- versität in Münster. Von 2001 bis 2006 war er u.a. zum Promotionsstudium in Rom. Dort wirkte er von 2004 bis 2006 an der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Seit April 2004 ist er Latinist bei der deutschsprachigen Redaktion von Radio Vatikan. Am 10. Mai 2006 promovierte er in Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana. Im Juli 2006 ernannte ihn der Bischof von ’s-Hertogenbosch (NL) zum Ehebandverteidiger und Kirchenanwalt. Seit Juli 2008 ist er Offizial derselben Diozese. Darüber hinaus hat er Lehraufträge (Kirchenrecht) an den Priestersemiaren der Diözesen Roermond und ’s-Hertogenbosch und in der Abtei Mariawald (Latein und Kirchenrecht) im Bistum Aachen.
Über die kirchenrechtlichen Erläuterungen hinaus stellt er auch konkrete Überlegungen zu einer “Reform der Reform”an, also einer Erneuerung der Liturgie im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils gemäß einer “Hermeneutik der Kontinuität“, d.h. im Spiegel der Tradition. Nach der festen Überzeugung des Autors stellt das Motu Proprio “Summorum Pontificum” die entscheidenden Weichen zur Verwirklichung der von Papst Benedikt XVI. angezielten “Reform der Reform”.
Dr. Gero P. Weishaupt ist römisch-katholischer Priester und Kirchenrechtler. Der gebürtige Aachener studierte Philosophie und Theologie in Bonn und Kerkrade (NL). Seit 1988 ist er am Kirchengericht des Bistums Roermond (NL) tätig. Dort wirkt er seit 1996 als Diözesanrichter. Nach seiner Priesterweihe 1989 war er in verschiedenen Pfarreien seelsorglich tätig. 1996 erwarb er das Lizentiat im Kanonischen Recht am Kanonistischen Institut der Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Uni- versität in Münster. Von 2001 bis 2006 war er u.a. zum Promotionsstudium in Rom. Dort wirkte er von 2004 bis 2006 an der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Seit April 2004 ist er Latinist bei der deutschsprachigen Redaktion von Radio Vatikan. Am 10. Mai 2006 promovierte er in Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana. Im Juli 2006 ernannte ihn der Bischof von ’s-Hertogenbosch (NL) zum Ehebandverteidiger und Kirchenanwalt. Seit Juli 2008 ist er Offizial derselben Diozese. Darüber hinaus hat er Lehraufträge (Kirchenrecht) an den Priestersemiaren der Diözesen Roermond und ’s-Hertogenbosch und in der Abtei Mariawald (Latein und Kirchenrecht) im Bistum Aachen.