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Glaube nur im Kämmerlein?
Zum Schutz religiöser Freiheitsrechte konvertierter Asylbewerber
idea-Dokumentation 1/2009
7,90 €
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Artikelnummer:
540673000
EAN/ISBN:
9783938116739
Produktart:
Bücher
Einband:
Paperback
Maße:
14,7 x 20,7 cm
Umfang:
116 S.
Veröffentlichungsdatum:
17.03.2009
Der Arbeistkreis für Religionsfreiheit der Deutschen und Österreichischen Evangelischen Allianz, das Bonner Büro des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz, die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte und das Hilfswerk "Gebende Hände" beschäftigen sich seit Jahren mit dem speziellen Problem von Konvertierten - meist vom Islam zum Christentum - in Asylverfahren.
Die genannten Organisationen sind dankbar, dass sie einerseits juristischen Rat einholen können, wie die hier abgedruckten beiden Stellungnahmen von Thomas Zimmermanns. Aber noch erfreulicher ist, dass wir mit landeskirchlichen und freikirchlichen Kirchengemeinden im Kontakt stehen, die konkret Betroffene begleiten und neben der Fachkompetenz auch die alltägliche Erfahrung haben. Ein herausragendes Beispiel dafür ist die Erlöserkirchengemeinde der Evangelisch-methodistischen Kirche in München, deren Pastor Friedemann Burkhardt und deren Flüchtlings- und Asylbeauftragter Robert Peter mehrere Beiträge zu diesem Band beigesteuert haben. Es wäre zu wünschen, dass sich andere Kirchengemeinden am Beispiel der Münchner Gemeinde orientieren und dort um Rat fragen, wie man eine solche Arbeit vor Ort aufbauen kann!
Nicht zuletzt geht es aber um etwas, das alle Christen, ja alle religösen Menschen, ja alle Bürger in Deutschland angeht, nämlich die Frage, was eigentlich unter die Religionsfreiheit fällt. Ist es nur der Glaube im stillen Kämmerlein oder auch der öffentlich erkennbare Gottesdienst? Ist es nur der zu verheimlichende Religionswechsel oder auch das missionarische Zeugnis? Ist es nur das sogenannte religiöse Existenzminimum oder gemäß aller internationaler und europäischer Menschenrechtsstandards das öffentliche Praktizieren und Propagieren der eigenen religösen Überzeugungen? Ist es nur das, was sich an Religiösem in unserem Herzen tut, oder auch Meinungs- und Pressefreiheit in Bezug auf religiöse Themen?
(Thomas Schirrmacher in seiner Einleitung)
Die genannten Organisationen sind dankbar, dass sie einerseits juristischen Rat einholen können, wie die hier abgedruckten beiden Stellungnahmen von Thomas Zimmermanns. Aber noch erfreulicher ist, dass wir mit landeskirchlichen und freikirchlichen Kirchengemeinden im Kontakt stehen, die konkret Betroffene begleiten und neben der Fachkompetenz auch die alltägliche Erfahrung haben. Ein herausragendes Beispiel dafür ist die Erlöserkirchengemeinde der Evangelisch-methodistischen Kirche in München, deren Pastor Friedemann Burkhardt und deren Flüchtlings- und Asylbeauftragter Robert Peter mehrere Beiträge zu diesem Band beigesteuert haben. Es wäre zu wünschen, dass sich andere Kirchengemeinden am Beispiel der Münchner Gemeinde orientieren und dort um Rat fragen, wie man eine solche Arbeit vor Ort aufbauen kann!
Nicht zuletzt geht es aber um etwas, das alle Christen, ja alle religösen Menschen, ja alle Bürger in Deutschland angeht, nämlich die Frage, was eigentlich unter die Religionsfreiheit fällt. Ist es nur der Glaube im stillen Kämmerlein oder auch der öffentlich erkennbare Gottesdienst? Ist es nur der zu verheimlichende Religionswechsel oder auch das missionarische Zeugnis? Ist es nur das sogenannte religiöse Existenzminimum oder gemäß aller internationaler und europäischer Menschenrechtsstandards das öffentliche Praktizieren und Propagieren der eigenen religösen Überzeugungen? Ist es nur das, was sich an Religiösem in unserem Herzen tut, oder auch Meinungs- und Pressefreiheit in Bezug auf religiöse Themen?
(Thomas Schirrmacher in seiner Einleitung)